AGB

Vorläufige Rechtstexte: rechtliche Prüfung noch offen. Diese Fassung dient der Prüfung. Offene Angaben sind im Text gekennzeichnet; eine abschließende rechtliche Freigabe liegt noch nicht vor.

Vorläufiger Grundentwurf, Prüfstand 15.10.2026. Eine rechtliche Freigabe und die Prüfung der Einbeziehung in Verträge stehen aus. Dieser bewusst zurückhaltende Grundentwurf ersetzt keine rechtliche Prüfung des tatsächlichen Angebots. Er enthält keine neuen Preise, Vertragslaufzeiten, Haftungsbegrenzungen oder garantierten Leistungen. Produktspezifische Kundenverträge für Chatbot und Kawuum sind nicht Gegenstand dieses Website-Auftrags.

1. Anbieter und Anwendungsbereich

Anbieter ist PlanwerkAI Workflow Solutions – Silas Öffler & Stephan Öffler GbR, Lindengasse 4, 74821 Mosbach, Deutschland, E-Mail: info@planwerk.ai.

Unser geschäftliches Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Diese Bedingungen gelten nur, wenn ihre Geltung für den jeweiligen Vertrag vereinbart wurde. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

Die bloße Nutzung der Website oder das Absenden einer Projektanfrage führt nicht dazu, dass diese Bedingungen rückwirkend Bestandteil bestehender Verträge werden. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die jeweils vereinbarten Bedingungen.

2. Projektanfragen und Vertragsschluss

Die Website dient der Vorstellung unserer Leistungen und der Kontaktaufnahme. Das Absenden des Kontaktformulars ist keine kostenpflichtige Bestellung. Eine Eingangsbestätigung stellt für sich genommen noch keine Annahme eines Projektauftrags dar.

Ein Vertrag kommt durch ein Angebot und dessen Annahme zustande. Welche Leistungen, Vergütungen und sonstigen Bedingungen vereinbart werden, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der dazugehörigen Vereinbarung. Bloße Beispieloberflächen oder Demonstrationen sind keine Zusage sämtlicher darin gezeigter Funktionen für jedes Projekt.

3. Leistungsumfang und Änderungen

Maßgeblich ist die vereinbarte Leistungsbeschreibung. Sie soll insbesondere festhalten, welche Beratung, Einrichtung, Entwicklung, Einbindung, laufende Bereitstellung oder Betreuung geschuldet ist und welche technischen Voraussetzungen bestehen. Soweit für eine Leistung eine Abnahme erforderlich ist, richtet sie sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.

Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden vor ihrer Ausführung abgestimmt. Auswirkungen auf Vergütung, Termine und Zuständigkeiten werden vereinbart. Aus einer bloßen Anfrage zu einer Erweiterung entstehen keine automatisch berechneten Zusatzleistungen.

4. Mitwirkung und bereitgestellte Inhalte

Der Kunde stellt die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen und freigegebenen Inhalte bereit und benennt einen Ansprechpartner. Zugänge werden über geeignete sichere Wege übermittelt, nicht über öffentliche Formulare oder Beispielchats.

Der Kunde darf nur solche Inhalte und Daten bereitstellen, zu deren Verwendung im vereinbarten Umfang er berechtigt ist. Werden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, müssen die datenschutzrechtlichen Rollen und die erforderlichen Vereinbarungen vor Beginn dieser Verarbeitung feststehen. Das bloße Akzeptieren dieser Bedingungen ersetzt keinen erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrag.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Vergütung, Abrechnungsmaßstab, enthaltene Leistungen, gegebenenfalls nutzungsabhängige Kosten und Zahlungsbedingungen werden im jeweiligen Angebot vereinbart. Ob Beträge als Netto- oder Bruttopreise ausgewiesen sind und welche Umsatzsteuer hinzukommt, wird dort ausdrücklich angegeben.

Diese Website legt keine pauschalen Paketpreise, Mindestlaufzeiten, automatischen Verlängerungen oder Zahlungsarten für alle Projekte fest. Soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung besteht, gelten die gesetzlichen Regelungen.

6. Nutzungsrechte, Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Umfang von Nutzungsrechten an Arbeitsergebnissen, Software, Vorlagen und bereitgestellten Inhalten ist in der jeweiligen Leistungsvereinbarung festzuhalten. Rechte Dritter und gegebenenfalls anwendbare Open-Source-Lizenzen bleiben zu beachten. Die Darstellung eines Produkts auf der Website überträgt keine ausschließlichen Nutzungsrechte.

Vertrauliche Informationen werden nur für die vereinbarte Zusammenarbeit verwendet und nur solchen Personen zugänglich gemacht, die sie dafür benötigen. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

Informationen zur Verarbeitung von Website- und Kontaktangaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Eine Datenschutzerklärung ist keine Einwilligung und ersetzt keine gesonderte vertragliche Regelung zur Verarbeitung von Kundendaten.

7. Laufzeit, Beendigung und gesetzliche Rechte

Beginn, Dauer und gegebenenfalls Kündigungsfristen wiederkehrender Leistungen werden im jeweiligen Vertrag vereinbart. Dieser Grundtext schafft keine automatische Verlängerung. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Beendigung bleiben unberührt.

Für Mängelrechte und Haftung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Es wird insbesondere keine pauschale Haftungsfreistellung für KI-Ausgaben, Datenschutzverletzungen oder eingesetzte Dienstleister vereinbart.

8. Produktspezifische Vereinbarungen

Die Bereitstellung eines Website-Chatbots, ein Kawuum-Unternehmensangebot und ein individuelles Automatisierungsprojekt können unterschiedliche Leistungen und rechtliche Rollen betreffen. Notwendige ergänzende Leistungs- und Datenschutzvereinbarungen werden für das betreffende Angebot vor Vertragsschluss bereitgestellt. Dieser Grundentwurf macht noch nicht freigegebene Funktionen nicht zu einem Vertragsbestandteil.

Interne Freigabehinweise – vor Veröffentlichung entfernen

Der Betreiber bestätigte am 09.10.2026 ein ausschließlich an Unternehmen gerichtetes Angebot. Eine Website allein beweist die Unternehmereigenschaft nicht. Diese muss beim tatsächlichen Vertragsschluss zum konkreten Vertragszweck geprüft werden. Der Hinweis sollte auch in Angeboten und der Anfragekommunikation erscheinen. Eine bloße Firmenname-Pflicht im Formular wäre kein ausreichender Nachweis.

Vor Verwendung entscheiden: tatsächlicher Angebots-/Annahmeprozess, konkrete Dienst-/Werk-/Miet- beziehungsweise SaaS-Leistung, Nutzungsrechte, Abnahme, Vergütung, Laufzeit und Beendigung. Etwaige gewünschte Haftungsbegrenzungen ausschließlich gesondert rechtlich prüfen lassen. Kein Gerichtsstand allein deshalb vorgeben, weil ein Kunde Unternehmer ist. Es wurden bewusst keine solchen zusätzlichen Klauseln erfunden. Ein Footer-Link allein sichert die Einbeziehung in Verträge nicht.